DL Vermögensverwaltung GmbH
Nachhaltigkeit
Erklärung zur Nicht-Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 7 OffenlegungsVO)
Nach Art. 7 Abs. 2 i.V.m. Art. 4 Abs. 1 Buchstabe b) bzw. Art. 4 Abs. 5 Buchstabe b) OffenlegungsVO sind wir zu folgenden Angaben verpflichtet:
- Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf sog. Nachhaltigkeitsfaktoren (Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung) haben.
- Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Wertpapierinstitut gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen bzw. -empfehlungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür bestehenden rechtlichen Vorgaben ist jedoch nach derzeitigem Sachstand aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.
- Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlungen nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, eine Erklärung dahingehend abzugeben, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen (Art. 4 Abs. 1 Buchstabe b) bzw. Art. 4 Abs. 5 Buchstabe b) OffenlegungsVO).
- Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale i.S.d. Art.8 OffenlegungsVO ist nicht beabsichtigt. Nachhaltige Investitionen i.S.d. Art. 9 OffenlegungsVO werden nicht angestrebt.
- Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.
- Soweit im Rahmen der Umsetzung der Anlagestrategie gleichwohl in Finanzinstrumente investiert wird, mit denen ein einfacher Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer Ziele in den Bereichen Umwelt, Soziales oder gute Unternehmensführung oder mit der sogar ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer Umweltziele geleistet wird, erfolgt dies mit der Absicht, die Nachhal- tigkeitsbilanz der Anlagestrategie auf der Basis des ESG-Risiko-Scores zu verbessern.